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- Der Paketansatz besteht aus einem Stabilisierungsteil und einem Weiterentwicklungsteil
- Institutionelle Elemente: dynamische Rechtsübernahme, einheitliche Auslegung der Abkommen, Überwachung, Streitbeilegung
- Neue Abkommen: Strom, Lebensmittelsicherheit, Gesundheit, Weiterentwicklung
- Für die Annahme des Weiterentwicklungsteils ist die Zustimmung zum Stabilisierungsteil erforderlich
- Das heisst: wird z.B. das Stromabkommen (als einzelnes Abkommen im Weiterentwicklungsteil) angenommen und der Stabilisierungsteil jedoch abgelehnt, tritt auch das Stromabkommen nicht in Kraft
Inhalt:
- Einbindung der Schweiz ins europäische Stromsystem
- Absicherung der Verfügbarkeit von Grenzkapazitäten zum Stromimport
- Gleichberechtigte Teilnahme am europäischen Strombinnenmarkt und Mitgestaltung bei der Weiterentwicklung des Rechts
- Ausnahmen und Präzisierungen (v.a. Wasserkraft und Strommarktöffnung)
Ziele:
- Stärkung Versorgungssicherheit
- Sicherer Netzbetrieb
- Netzstabilität
- Vereinfachung des Handels
- Optimaler Einsatz flexibler Wasserkraft
- Tiefere Kosten der Stromversorgung und tiefere Strompreise
Der Grossteil des Abkommens betrifft die Strommarktöffnung, wie sie bereits in der Revision des StromVG (2020) angedacht war. Nur ein kleiner Teil des Abkommens betrifft die Wasserkraft.
- Obligatorischer EU-Standard, wonach Mitgliedstaaten Wasserkraftkonzessionen per Ausschreibung vergeben müssen, besteht nicht.
- Flexibilität in Bezug auf Reserven ist explizit als Ausnahme von der dynamischen Rechtsübernahme festgehalten
- Staatliche Beihilfen: Gleitende Marktprämie und Investitionsbeiträge (inkl. Reduktion des Wasserzinses in Fällen von IB), Abgeltung Restwassersanierung und Sanierung Wasserkraft sind beihilferechtskonform
- Verpflichtung zur Einrichtung eines eigenständigen, der EU äquivalenten Überwachungssystems
- Umweltrecht: Gewährleistung des «gleich hohen Niveaus» bei sechs Rechtsakten; keine direkte Anwendbarkeit des EU-Rechts
Das Verhandlungsmandat des Bundesrates wurde im Bereich Wasserkraft vollumfänglich erfüllt. Das neue Abkommen enthält keine Vorgaben zu Konzessionen und Wasserzinsen. Weiter gibt es eine Ausnahme bei der Flexibilität für die Erstellung von Stromreserven. Damit ermöglicht das Stromabkommen einen optimalen Einsatz der flexiblen Schweizer Wasserkraft auf den europäischen Märkten und über die Integration der Schweiz in den Strombinnenmarkt steigt der Wert der Schweizer Wasserkraft.
- Für die Wasserkraft wurden viele gute Ausnahmen verhandelt.
- Aus Sicht der Wasserkraft bringt das Abkommen mehr Vor- als Nachteile.