Beschleunigungs­erlass unter Dach und Fach

Am 26. September 2025 hat das Parlament nach fast zweijähriger Beratung den Beschleunigungserlass verabschiedet. Aus Sicht von hydrosuisse ist das ein gutes Zeichen und ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zur Stärkung der Stromversorgungssicherheit.

 

Verfahrensbeschleunigungen zu Gunsten der Wasserkraft

Im Gesetzgebungsprozess wurden einige wertvolle Verbesserungen ins Energiegesetz aufgenommen. Erweiterungen bestehender Anlagen, zum Beispiel durch neue Speicherseen, sollen neu mittels Zusatzkonzession erfolgen können. Weiter ist bei den zusätzlichen Ausgleichsmassnahmen die Konkretisierung neu auch erst nach der Erteilung der Baubewilligung möglich, was die Projektrealisierung beschleunigen wird. Zu guter Letzt bleibt die Verbandsbeschwerde für die 16 Wasserkraftprojekte bestehen. Beschwerden können jedoch nur noch bis vor das oberste kantonale Gericht gezogen werden, was die Verfahren bis zu zwei Jahren verkürzen kann. Aus Sicht von hydrosuisse sind alle diese Massnahmen hilfreich, um eine Beschleunigung zu erreichen. 

Überarbeitung der Projektliste als nächster Schritt

Mit der Annahme des Stromgesetzes im Juni 2024 hat die Schweizer Stimmbevölkerung ihren Willen zum Ausbau der Erneuerbaren klar ausgedrückt. Diesen eingeschlagenen Weg hat das Parlament mit dem heutigen Entscheid fortgeführt und weitere gesetzgeberische Leitplanken für einen rascheren Ausbau der 16 priorisierten Wasserkraftprojekte gesetzt. Bis Ende Jahr wird der Bundesrat Handlungsoptionen für die Überarbeitung der Projektliste vorlegen. hydrosuisse wird sich als Vertreterin der Wasserkraftbranche erneut aktiv im Prozess einbringen und sich zugunsten der Erhöhung der Saisonspeicherung für mehrheitsfähige Lösungen einsetzen. Denn am Ende ist es klar: Der Ausbau der Wasserkraft bringt Stromversorgungssicherheit und ist zugleich gelebter Klimaschutz.

 

→ Zur Medienmitteilung von hydrosuisse vom 29. September 2025

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