Runder Tisch Wasserkraft 2.0

Ausgangslage

Zwischen 2020 und 2021 haben sich mehrere Akteure am sogenannten "Runden Tisch Wasserkraft" über die Herausforderungen der Wasserkraft ausgetauscht und eine gemeinsame Erklärung verabschiedet. Mit der Annahme des Stromgesetzes (Mantelerlass) wurden einige Jahre danach die gesetzlichen Ausbauziele im EnG und im StromVG vom Parlament folgendermassen nach oben angepasst:

  • Erhöhung der Zielwerte Wasserkraft auf 37.9 TWh (2035) und 39.2 TWh (2050)
  • Zubau von 6 TWh Winterenergie - davon 2 TWh aus Wasserkraft

Um diese Ziele zu erreichen, wurden 16 Projekte in den Anhang des StromVG aufgenommen, mit dem Ziel, ihnen einen grundsätzlichen Vorrang vor anderen nationalen Interessen zu geben und die Realisierungschancen zu verbessern.

Überprüfung der Projektliste

Ende 2025 hat das UVEK die Projektliste überprüft, da es das StromVG entsprechend vorschreibt. Aktuelle Rückmeldungen der Projektträger zeigten, dass bis 2040 voraussichtlich nur rund 1.1 TWh und bis zum Endausbau der Projekte 1.5 TWh realisiert werden können. Dies ist auf Redimensionierungen, Verzögerungen, Sistierungen oder offenen Verfahren zurückzuführen. Das UVEK plant deshalb, im Verlauf des Jahres 2026 den Begleitgruppenprozess erneut anzustossen, um eine Aktualisierung und Ergänzung der Projektliste vorzunehmen. 

Weiteres Vorgehen

Das UVEK wird in den kommenden Monaten folgende Prozesse anstossen:

  • Umfrage bei den Kantonen und Betreibern, um neue Projekte zu erfassen und bestehende Angaben zu aktualisieren
  • Eine technische Begleitgruppe aus Fachpersonen soll den Bewertungsprozess unterstützen
  • Auf Basis der erhobenen und bewerteten Projekte bereitet das UVEK Vorschläge für mögliche Ergänzungen der Projektliste vor
  • Die am Runden Tisch Wasserkraft erarbeitete Methodik bildet weiterhin die Grundlage für die Bewertung der Projekte

Zur Medienmitteilung des Bundesrates

 

hydrosuisse ist Teil der technischen sowie der politischen Begleitgruppe und wird sich im aktuellen Prozess erneut dafür einsetzten, dass der Ausbau der Speicherwasserkraft und die Realisierung der technisch und wirtschaftlich machbaren Projekten ermöglicht wird. Eine Aktualisierung und allfällige Ergänzung der Liste im Anhang des StromVG ist aus unserer Sicht notwendig und sinnvoll.